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Bis zu 6.000 € vom Staat für Ihr neues Auto – auch für Leasing & Hybride.
Das Besondere: Die Förderung gilt rückwirkend! Wenn Sie sich jetzt für einen Neuwagen entscheiden, der ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wird, können Sie den Antrag nachträglich ab Mai 2026 stellen.
Wir erklären Ihnen alles, was Sie zur Förderung wissen müssen.*
Die Höhe der Förderung hängt von drei Faktoren ab: Dem Fahrzeugtyp, Ihrem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder. Für reine Elektroautos liegt die Förderung zwischen 3.000 € und 6.000 €. Für Plug-in-Hybride erhalten Sie zwischen 1.500 € und 4.500 €.
Die Höhe der Förderung hängt von drei Faktoren ab: Dem Fahrzeugtyp, Ihrem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder. Für reine Elektroautos liegt die Förderung zwischen 3.000 € und 6.000 €. Für Plug-in-Hybride erhalten Sie zwischen 1.500 € und 4.500 €.
Gefördert werden alle rein batterieelektrische Fahrzeuge und viele Plug-in-Hybride bis 3,5t. Bei Hybriden müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein (z.B. 80 km elektrische Reichweite).
Exklusiv für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis maximal 80.000 € (bei Familien höher).
⚠️ Wichtig: Verwechseln Sie diesen Wert nicht mit Ihrem Brutto-Gehalt! Das „zu versteuernde Einkommen“ auf Ihrem Steuerbescheid ist durch Freibeträge und Abzüge meist deutlich niedriger als das, was auf Ihrem Lohnzettel steht.
Exklusiv für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis maximal 80.000 € (bei Familien höher).
⚠️ Wichtig: Verwechseln Sie diesen Wert nicht mit Ihrem Brutto-Gehalt! Das „zu versteuernde Einkommen“ auf Ihrem Steuerbescheid ist durch Freibeträge und Abzüge meist deutlich niedriger als das, was auf Ihrem Lohnzettel steht.
Ja, das gilt auch für Leasing! Sie erhalten die gleiche Summe wie beim Kauf. Bedingung: Der Leasingvertrag läuft mindestens 36 Monate.
💡 Tipp: Nutzen Sie die Förderungssumme direkt als „Leasing-Sonderzahlung“. Da Sie das Geld vom Staat zurückbekommen, strecken Sie es quasi nur vor – und senken Ihre monatliche Rate dadurch massiv.
Ja, das gilt auch für Leasing! Sie erhalten die gleiche Summe wie beim Kauf. Bedingung: Der Leasingvertrag läuft mindestens 36 Monate.
💡 Tipp: Nutzen Sie die Förderungssumme direkt als „Leasing-Sonderzahlung“. Da Sie das Geld vom Staat zurückbekommen, strecken Sie es quasi nur vor – und senken Ihre monatliche Rate dadurch massiv.
¹ Voraussetzung Hybrid: CO₂-Emissionen max. 60 g/km ODER elektrische Reichweite mind. 80 km.
Hinweis: Die hier berechneten Werte basieren auf den aktuellen Informationen und dienen als unverbindliche Orientierungshilfe. Die tatsächliche Förderentscheidung trifft ausschließlich die zuständige Behörde nach Prüfung Ihres Antrags. Aus dieser Berechnung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.
Fördersumme:
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💡 Der Clou: Lena nutzt die 5.000 € als Anzahlung. Ihre Leasingrate sinkt dadurch rechnerisch extrem (unter 100 € monatlich).
Nein. Die Förderung ist kein Rabatt des Autohauses, sondern eine Erstattung durch den Staat. Das heißt: Sie kaufen oder leasen das Auto zunächst zum regulären Preis. Nach der Zulassung beantragen Sie das Geld und bekommen es auf Ihr Konto überwiesen
Das Geld kommt vom Bund (aus dem Klima- und Transformationsfonds).
Da der Staat das Geld erst nach der Zulassung auszahlt, müssten Sie theoretisch in Vorleistung gehen.
Über die Volkswagen Bank bieten wir Ihnen aber eine unkomplizierte Zwischenfinanzierung der Fördersumme an. So müssen Sie die Summe nicht aus eigenen Mitteln auslegen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 80.000 € betragen. Für jedes Kind (unter 18 Jahren) steigt diese Grenze um 5.000 €. Eine Familie mit zwei Kindern ist also bis 90.000 € (zu versteuerndes Einkommen) förderfähig.
Nicht jeder Hybrid ist förderfähig. Das Fahrzeug muss ein extern aufladbarer Plug-in-Hybrid sein und im Zeitraum bis Juni 2027 eines der folgenden Kriterien erfüllen:
Wir prüfen gerne direkt für Sie, ob Ihr Wunschmodell diese Werte erfüllt.
Vorerst nicht. Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit
Der Prozess ist einfacher als früher (nur noch ein Antrag nach Zulassung). Sie benötigen voraussichtlich:
Entscheidend ist allein das Datum der Erstzulassung. Diese muss nach dem 01.01.2026 erfolgen. Wann Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, spielt keine Rolle. Sie können also jetzt bestellen und die Lieferung so timen, dass die Zulassung passt
Die Förderung im Leasing ist identisch zum Kauf (bis zu 6.000 €). Die wichtigste Bedingung ist die Laufzeit: Der Leasingvertrag muss über mindestens 36 Monate laufen. Zudem muss das Fahrzeug auf Sie als Privatperson zugelassen werden
Die hier genannten Informationen basieren auf den Eckpunkten des Koalitionsausschusses und des Bundesumweltministeriums (Stand Januar 2026). Die finale Förderrichtlinie mit allen Details (z.B. exakte Berechnungsgrundlagen) wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 veröffentlicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Auszahlung erfolgt durch den Staat und ist abhängig von der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel (Topf begrenzt auf 3 Mrd. Euro). Anträge können voraussichtlich ab Mai 2026 gestellt werden und müssen spätestens 12 Monate nach Zulassung eingereicht sein.
Als Teamleitung der Serviceassistentinnen bin ich für die Organisation und Koordination im Servicebereich verantwortlich und sorge gemeinsam mit meinem Team für einen reibungslosen Ablauf im Kundenkontakt. Als geprüfte Serviceassistentin bringe ich fundiertes Fachwissen und viel Erfahrung in den täglichen Serviceprozess ein. Meine Leidenschaft für Autos und der direkte Kontakt zu unseren Kunden motivieren mich jeden Tag aufs Neue. Mein Ziel ist es, höchste Servicequalität zu bieten und dafür zu sorgen, dass sich unsere Kunden bestens betreut fühlen.
Ich bin als Quereinsteigerin ins Autohaus gekommen und habe mich mittlerweile erfolgreich zur geprüften Serviceassistentin weitergebildet. Die Zufriedenheit unserer Kundschaft hat für mich oberste Priorität. Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und ein serviceorientiertes Auftreten sind für mich selbstverständlich – damit sich unsere Kundinnen und Kunden von Anfang an gut aufgehoben fühlen.
Ich schätze es, Kundinnen und Kunden vom ersten Moment an freundlich zu empfangen, ihre Anliegen aufzunehmen und sie zu betreuen. Als jüngste Kollegin im Team bringe ich Motivation und Teamgeist mit und freue mich, bei allen Anliegen rund um den Service unterstützen zu dürfen.